top of page

Trinkwasserprüfung auf Legionellen.

Die Trinkwasserverordnung fordert eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers

Grundsätzlich gilt nach § 4 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zubesorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.“

Verpflichtende Trinkwasseruntersuchungen in regelmäßigen Abständen

Sofern Ihre Liegenschaft drei oder mehr Nutzeinheiten hat, sind Sie als Eigentümer oder
Verwalter einer Immobilie mit zentraler Warmwasserbereitung verpflichtet, das Trinkwasser
in „gewerblichen” Objekten (z.B. in vermieteten Wohngebäuden) in einem 3-Jahres-Turnus zu beproben. In „öffentlichen” Objekten (z.B. in Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Kitas) muss jährlich beprobt werden.

 

Deshalb bieten wir Ihnen:


Professionelle Probenahme und akkreditierte Laboranalytik

Erfahrenes Fachpersonal organisiert, terminiert und beprobt Ihr Trinkwasser. Anschließend
werden die Proben im ebenso akkreditierten Rahmen auf Legionellen geprüft. Unabhängig,
verlässlich und sicher.


Lösungskonzepte bei Grenzwertüberschreitung

Sollte der Grenzwert von 100 KBE/100ml überschritten werden, liefern unsere professionellen Partner unkomplizierte Lösungskonzepte, um Ihr Trinkwasser möglichst schnell wieder von Kontaminationen zu befreien und Ihre Nutzer zu schützen.

Weitere optionale Leistungen möglich

Gerne organisieren unsere professionellen Partner unkomplizierte weitere Maßnahmen:

- Gefährdungsanalysen/Hygiene-Check: Hygienisch-Technische Inspektion der Trinkwasseranlage

- Chemische Desinfektion: Hygienisierung/Spülung des gesamten Trinkwassersystems

Bei Fragen und für genauere Informationen wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!

Häufig gestellte Fragen

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien und Bestandteil des Trinkwassers. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein gesundheitliches Risiko dar. Steigt ihre Konzentration jedoch stark an, können Legionellen sehr gefährlich werden.

Ist die Legionellenprüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, die Prüfung auf Legionellen ist gesetzliche Vorschrift. Grundlage hierfür ist § 14b der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sofern Ihre Liegenschaft drei oder mehr Wohneinheiten hat, gilt: - „gewerbliche” Objekte müssen alle 3 Jahre beprobt werden - „öffentliche” Objekte müssen einer jährliche Beprobung unterzogen werden

Was passiert bei festgestelltem Befall von Legionellen?

Ist der technische Maßnahmewert von 100 KBE/100ml überschritten, müssen weitere Schritte eingeleitet werden. Gesundheitsamt und Mieter müssen zu ihrem Schutz in Kenntnis gesetzt werden und weitere Maßnahmen müssen je nach Höhe der Kontamination geplant und alsbaldig umgesetzt werden. Dabei unterstützen wir Sie gern!

Was droht, wenn die Legionellenprüfung nicht durchgeführt wird?

Ein Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder, die Stilllegung der Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Deswegen konaktieren Sie uns - wir stehen Ihnen zur Seite!

bottom of page